Osterhofener Gutscheinkarte 
Die "Osterhofener Gutscheinkarte" ist "die" Geschenk-Idee für Ihre Einkaufsstadt Osterhofen.
Einzulösen ist die Gutscheinkarte in zahlreichen Osterhofener Fachgeschäften. (Teilnehmende Unternehmen PDF)
Eine Gutscheinkarte hat einen Wert von 10,00 €.
Sie erhalten die Gutscheinkarte im Rathaus der Stadt Osterhofen, in der Geschäftsstelle der Osterhofener Zeitung und im Drogeriemarkt Müller am Osterhofener Stadtplatz.
Kaufen und verschenken Sie die Gutscheinkarte von Osterhofen, für Osterhofen!
Ermöglichen Sie es Ihren Kunden, in Ihrem Geschäft mit der Osterhofener Gutscheinkarte einzukaufen!
(Annahmeerklärung Unternehmen PDF)
Die vielen Vorteile der beliebten Osterhofener Gutscheinkarte
Für den „Schenker“:
Jedes Jahr stehen „Schenker“ vor dem Problem, was sie ihren Freunden und Verwandten zum Geburtstag oder zu anderen Festtagen und Feierlichkeiten schenken sollen. Genau diesem Problem soll die „Osterhofener Gutscheinkarte“ abhelfen. Der Wert pro Karte beträgt 10.- €. Soll ein Geschenk 50.- € wert sein, werden eben fünf Karten verschenkt. Die Karte selbst hat die Größe einer Scheckkarte.
Für den Beschenkten:
Der Beschenkte hat den Vorteil, die Gutscheine für die unterschiedlichsten Dinge, Waren und Dienstleistungen ausgeben zu können. Egal ob er Schuhe, Bekleidung oder beispielsweise Schmuck oder eine CD kauft, oder ob er damit zum Friseur, zum Essen oder Sport geht bzw. sein Auto auftankt. Je nach Bedarf kann er die „Osterhofener Gutscheinkarte“ dafür einsetzen.
Für die Einkaufsstadt Osterhofen:
Egal wann, wo und für was die Kunden die „Osterhofener Gutscheinkarte“ einsetzen, der Umsatz bleibt in Osterhofen und wandert nicht in Konkurrenzstädte.
Einfache Handhabung:
Die Gutscheinkarte ist vergleichbar mit Bargeld. Die Kunden können die Karten im Rathaus der Stadt Osterhofen, der Osterhofener Zeitung und bei der Müller-Filiale am Osterhofener Stadtplatz erwerben und dann in einem der vielen Geschäfte damit bezahlen. Die eingelösten Karten werden anschließend von den Geschäftsinhabern in der OHO-Geschäftsstelle im Rathaus abgegeben und mit dem vollem Gegenwert in bar ausbezahlt bzw. überwiesen – ohne Bearbeitungsgebühr, d. h. es entstehen keinerlei Kosten für den Geschäftsinhaber!
